Für Eltern von Schul- und Kindergartenkinder

Mein Kind geht in den Kindergarten, ist 5 Jahre alt, kann ich ihn für einen Eislaufkurs anmelden?

Antwort:

Eine Anmeldung geht nur über den Kindergarten, ihr Kind geht schließlich mit einer Gruppe aus dem Kindergarten, unter pädagogischer Aufsicht, eislaufen.

Wie funktioniert es, wenn ich meine Tochter für einen Kurs anmelden möchte?

Antwort:

Anmeldeformulare werden im Kindergarten verteilt, diese werden ausgefüllt und rechtzeitig im Kindergarten abgegeben. Je nachdem, wie es die Leitung gerne haben möchte, entweder werden die Kursbeiträge von ihr eingesammelt, oder Sie bekommen eine Rechnung nach Hause zugeschickt.

Ich habe den Kursbeitrag für meinen Sohn noch nicht bezahlt, kann er trotzdem am Kurs teilnehmen?

Antwort:

Leider ist die Teilnahme nur nach erfolgter Zahlung möglich! Wenn Sie momentan Zahlungsschwierigkeiten haben, dann bitten wir Sie, sich mit uns rechtzeitig in Verbindung zu setzen!

Ich habe mein Kind für einen Kurs angemeldet, jetzt möchte ich nicht mehr, dass er diesen Kurs besucht, Wie soll ich vorgehen?

Antwort:

Eine Anmeldung ist verbindlich! Ein gebührenfreier Rücktritt ist ausschließlich schriftlich an kids.kids.kids oder per Brief bzw. E-Mail bis spätestens 7 Werktage vor Kursbeginn möglich. Im Zeitraum von 7 Tagen vor Kursbeginn bis 1 Tag vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der regulären Kursgebühr. Ab dem Datum des ersten Kurstages wird – auch wenn der Kurs nicht besucht wird – die gesamte Kursgebühr fällig.

Mein Kind besucht einen Kurs im Kindergarten und wir müssen ihn vom Kindergarten abmelden, was passiert mit den Kursbeiträgen?

Antwort:

Bitte senden Sie uns eine Abmeldebestätigung, bzw. die Anmeldung im neuen Kindergarten, Name und Geburtsdatum vom Kind, Ihre Kontonummer und den Namen vom Kontoinhaber, die Kursbeiträge werden aliquote zurückgebucht!

Meine Tochter besucht einen Kurs, jetzt ist Corona gekommen und die Kurse dürfen nicht mehr stattfinden. Bekomme ich mein Geld zurück?

Antwort:

Wenn ein Kurs wegen einer behördlichen Schließung nicht stattfinden kann, so wird dieser verschoben, der Kurs geht nach der Öffnung weiter! Verlängert sich die behördliche Verordnung so, dass der Kurs nicht abgeschlossen werden kann, und Ihr Kind geht dann z.B. in die Schule, werden die Kursbeiträge aliquote zurückgebucht!

Meine Tochter war krank und hat 2 Kurseinheiten versäumt, bekomme ich Diese zurückgebucht?

Antwort:

Leider ist das nicht möglich! Dauert die Krankheit allerdings länger als 3 Wochen, so bitten wir Sie uns eine ärztliche Bestätigung zukommen zu lassen, Ihre Kursbeiträge werden aliquote zurückgebucht.

Mein Kind ist Wasserscheu, es geht seit 3 Wochen mit dem Kindergarten schwimmen und will noch immer nicht ins Wasser, kann ich ihn abmelden?

Antwort:

Das ist leider nicht möglich! Bei manchen Kindern dauert die Wassergewöhnungsphase etwas länger als bei anderen, das ist komplett normal. Um schwimmen zu können, muss diese Angst überwunden werden, und das geht am besten im Beisein anderer Kinder.

Ich habe mein Kind für einen Kurs angemeldet und möchte gerne zuschauen, darf ich dabei sein?

Antwort:

Wir verstehen Ihre Neugier und Gefühle, dass Sie bei den ersten Schwimmzügen oder Eislaufschritte dabei sein möchten, Ihre Anwesenheit wird aber leider die anderen Kursteilnehmer stören und Ihr Kind ablenken, ist leider nicht möglich!

Mein Sohn geht mit dem Kindergarten auf einen Ausflug, darf ich mitfahren?

Antwort:

Das könnte Mehrkosten verursachen, bitte besprechen Sie das mit dem Kindergarten.

Im Kindergarten haben die Pädagogen kein Problem, wenn ich sie zum Kurs begleite, sie wären sogar dankbar dafür, darf ich mitgehen?

Antwort:

Leider nicht, das würde anderen Kindern nur eifersüchtig machen!

Kann ich die Kursbeiträge online bezahlen?

Antwort:

Kursbeiträge können gerne überwiesen werden, außer die Pädagogin möchte diese einsammeln.